Sicherheit am und im Pool.

Sicherheit am und im Pool.

Bevor der Pooltraum im eigenen Garten verwirklicht wird, sollte man sich Gedanken über die Sicherheit am und im Pool machen. Man muss sich bewusst sein, dass ein Poolbesitzer auch für alle Personen verantwortlich ist, die das Schwimmbecken benutzen oder sich in der Nähe des Pools aufhalten. Hierfür gibt es Richtlinien, mit deren Hilfe Sie für einen sicheren Badegenuss für Sie und Ihre Schwimmbadnutzer sorgen.

Für ungetrübten Badespaß sorgen Sicherheitssysteme und Aufklärung der Badegäste.

Die sichere Nutzung des Pools

Legen Sie die Verhaltensregeln bereits fest, bevor Ihre Badegäste das Schwimmbecken benutzen und klären Sie diese darüber auf, welche Gefahren in Wassernähe bestehen.

  • Habe ich alle Badegäste darüber aufgeklärt, dass der Pool grundsätzlich als Schwimmbecken und nicht als Sprungbecken geeignet ist? Denn Sprünge in flaches Wasser können zu schweren Verletzungen führen.
  • Ist mein Pool kindersicher? Besonders Kinder und Nichtschwimmer müssen unter ständiger Beobachtung eines wachsamen, nicht abgelenkten Erwachsenen sein. Diese Person sollte gut schwimmen können und in der körperlichen Verfassung sein, einen Ertrinkenden sicher aus dem Wasser zu ziehen.
Kinder sollten rasch schwimmen lernen.
  • Schwimmhilfen für Kinder? Kinder, die nicht schwimmen können oder schwache Schwimmer sind, dürfen nie ohne entsprechende Schwimmhilfen (PSA – Persönliche Schutzausrüstung) das Schwimmbecken benutzen.
  • Worauf sollte bei „Poolpartys“ geachtet werden? Bei „Poolpartys“ sollte vermieden werden, dass sich zu viele Personen gleichzeitig das Schwimmbecken befinden. Dadurch sorgen Sie für die Sicherheit der Badegäste und vermindern das Verletzungsrisiko. Die Nutzung des Pools ist jedenfalls zu verwehren, wenn eine Person aufgrund von Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenkonsum beeinträchtigt ist.
  • Wie kann der Pool sauber gehalten werden? Es ist besonders wichtig, dass das Beckenwasser hygienisch unbedenklich zu halten – entsprechend der Angaben des Schwimmbadherstellers hinsichtlich physikalischer und chemischer Wasseraufbereitung. Wenn das Filtersystem nicht einwandfrei funktioniert oder die Hygieneparameter nicht passen, darf das Schwimmbecken jedenfalls nicht benützt werden.
  • Darf der Pool genutzt werden, wenn ein Gewitter naht?
    Wenn Donnergrollen naht heißt es – raus aus dem Wasser. Ein Pool im Freien darf während eines Gewitters nicht benutzt werden!
Kinder dürfen nie ohne aufsicht dem Pool benutzen. sie sollten früh schwimmen lernen.

Sicherheit rund um den Pool

Bereits in der Planungsphase sollten Sie einige Dinge zum Thema Sicherheit beachten.

Vor allem bei der Einstiegssituation in den Pool gibt es normative Anforderungen die Sie bzw. Ihre Schwimmbadfachfirma berücksichtigen sollten. Unter anderem betreffend der Einstiegstreppen in den Pool. Diese sind rutschhemmend, entsprechend Bewertungsgruppe A lt. ÖNORM EN 16582-1 (Tab 4), auszuführen. Ebenso müssen die Maße der Treppenanlage den Normvorgaben der ÖNORM EN 16582-1 (Tab 7) entsprechen.

Rund um das Schwimmbecken ist ebenso auf die Sicherheit zu achten. Deshalb sind die Beckenumgänge rutschhemmend auszuführen um das Umfallrisiko zu senken.

Ebenfalls bereits in der Planungsphase sollte man sich Gedanken über die geeignete Schutzeinrichtung machen. Schutzeinrichtungen sollen einen unbeaufsichtigten Zugang zum Schwimmbecken, gerade von Kindern, vermeiden.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Pool-Abdeckungen
  • Überdachungen
  • Zäune
  • Alarmsysteme
Eine Pollabdeckung sorgt für Sicherheit um Poolunfälle zu vermeiden.

Umgang mit Chemikalien

Als Poolbesitzer sollten Sie einen sicheren Umgang mit den Chemikalien haben. Auch eine geeignete Schutzausrüstung beim Hantieren mit Poolpflegemitteln ist ratsam, zB geeignete Handschuhe, langärmelige Kleidung (Verätzungsgefahr der Haut besteht) und evtl. eine Schutzbrille (um Augenverletzungen durch Spritzer des flüssigen Chemieproduktes zu vermeiden).

Beim Hantieren mit Chemikalien für die chemische Wasseraufbereitung sind unbedingt geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu setzen und die Gebrauchsanweisungen zu den Dosiermengen, zur Lagerung und zum Transport zu beachten und zu befolgen. Außerdem dürfen Produkte zur Wasseraufbereitung nicht in Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.

Achten Sie bei der Zugabe von Chemikalien im Pool darauf, diese nicht unverdünnt auf Haut oder Kleidung zu bekommen.

Zusammenfassung

Wenn man als Poolbesitzer mit Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der normativen und technischen Voraussetzungen vorbeugt, ein paar Regeln bei der Nutzung befolgt, Kindern rasch das Schwimmen beibringt und beim Umgang mit Chemikalien Vorsicht walten lässt, steht einem ungetrübten Badespaß nichts mehr im Wege.

Es ist wichtig, dass man sich als Poolbesitzer seiner Verantwortung bewusst ist.